Wer ist berechtigt?
Wir kümmern uns um alle von Armut betroffene Menschen, egal welcher Religion, Nationalität, Hautfarbe und Herkunft.
Dabei orientiert sich die Kitzinger Tafel e.V. an der Armutsgefährdungsquote der Europäischen Union. Auf dieser Grundlage stellen wir den Tafelausweis aus.
Tafelausweis beantragen
Ihren Tafelausweis können Sie jeden Donnerstag von 10:00 Uhr - 16:00 Uhr im Tafelbüro im Paul-Eber-Haus in Kitzingen bei Herrn Herbert Müller beantragen.
Anderer Termin nach telefonischer Vereinbarung:
09324 / 25 66 oder 0160 / 91 26 49 42.
Tafelausweis: Unterlagen
Um bei der Kitzinger Tafel e.V. Lebensmittel abzuholen brauchen Sie einen Tafelausweis. Dieser Ausweis bescheinigt, dass Sie Kunde unseres Tafelladens sind.
Um Ihre Berechtigung für einen Tafelausweis zu überprüfen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

Liegt ihr Einkommen nach Prüfung der Unterlagen unterhalb der Bedürftigkeitsgrenze, erhalten Sie in der Regel einen Tafelausweis, gültig für ein Jahr. Eine Verlängerung erfolgt nach erneuter Vorlage und Prüfung der dann gültigen Nachweise.
Jede Änderung der Einkommensverhältnisse muss sofort gemeldet werden! Ebenso der Verlust des Tafelausweises.
Missbräuchliche Weitergabe des Tafelausweises an andere Personen führt zum Tafelausschluss.
Abholung der Lebensmittel
im Tafelladen im Bauhof der Stadt Kitzingen, Äußere Sulzfelder Str. 16
Öffnungszeiten:
Mittwoch von 13:30 - 15:30 Uhr
Samstag von 13:30 - 15:30 Uhr
Jeder Ausweisinhaber ist berechtigt, entweder am Mittwoch oder am Samstag Lebensmittel gegen einen Beitrag von 2 Euro und der Vorlage des Tafelausweises abzuholen.
Wir können nur das abgeben, was wir von den Geschäften bekommen. Das Angebot wechselt laufend.
Um die Lebensmittelausgabe gerecht zu gestalten, haben wir ein Punktesystem, welches ihnen im Tafelbüro erklärt wird.
Bitte halten Sie zwecks Überprüfung ihren Personalausweis bereit.